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Allgemeine Pferdethemen Allgemeine Themen rund ums Pferd




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Alt 24.05.2010, 22:19   #1 (permalink)
Kicki
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Frage Equidenpass UND Mikrochip?!!

Hey,
heute lag im Stall ein Schreiben der FN aus. Darin steht, dass ab dem 1.Juli 2009 alle Equiden einen Equidenpass benötigen und zusätzlich gechipt sein müssen.
Folgendes habe ich dazu gefunden:
Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?
Die aktive Kennzeichnung (Microchip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass vorgeschrieben. Die europäische Kommission hat am 6. Juni 2008 eine Verordnung zur Umsetzung von Richtlinien in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden verabschiedet. Diese Verordnung ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Demnach benötigen alle Pferde einen Pass, auch solche, die nicht verbracht werden. Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Micro-Chips erhalten.
Quelle

Wusstet ihr das? Und wie sieht es bei euch aus, habt ihr beides?
__________________
Das Schwierigste an der Arbeit mit dem Pferd ist die Arbeit an sich selbst
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Alt 24.05.2010, 22:21   #2 (permalink)
HollesJessi
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Galt das nicht vorerst für Fohlen? Also, dass man da gleich Chippen MUSS?

Ich werd aber demnächst sowieso chippen lassen, finde das praktisch, wenn das Pferd doch mal abhanden kommt oder so
HollesJessi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2010, 22:27   #3 (permalink)
Mirage
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Nearly ist seit ihrer Geburt (1995) gechipt. Und sie hat den Equidenpass seit er rausgekommen ist. Bei den Trabern war das chippen schon vor über 15 Jahren Pflicht, also trifft uns das aktuell mal gar nicht.
Mirage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2010, 08:07   #4 (permalink)
Tessa
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Tessa kommt langsam auf Trab Tessa kommt langsam auf Trab Tessa kommt langsam auf Trab
AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Meine Beiden sind auch seit ewigen Zeiten gechipt. Da Traber, jedenfalls in Deutschland, kein Brandzeichen haben wurden sie gechipt. Ich persönlich finde es auf alle Fälle fürs Pferdi angenehmer gechipt zu werden als eine Brandwunde zu erhalten.
__________________
Ohne Anmut gibt es kein feines Reiten und ohne Feingefühl kann man nicht an Kunst denken. Härte, Kraft sind die Mitgift der Mittelmäßigen, die niemals wahrhaftig sein wollen.
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Alt 25.05.2010, 08:35   #5 (permalink)
Lore
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Zitat:
Zitat von Kicki Beitrag anzeigen
Pferde, die ab dem 1. Juli 2009 identifiziert werden, müssen eine aktive Kennzeichnung in Form eines Micro-Chips erhalten.
Ich würde das so verstehen, dass es für alle Neuerfassungen ab dem 1. Juli 2009 gilt und für Pferde, die ihren Pass vorher bekommen haben, dieser noch ausreicht. Falls jedes Wald-und-Wiesen-Pony, das auf irgendeiner abgelegenen Koppel vor sich hindümpelt, neuerdings so einen Chip haben müsste, dann wäre da doch bestimmt etwas deutlicher drauf hingewiesen worden, so dass es auch jeder mitbekommt? War doch damals auch so, als auch die Nicht-Turnierpferde einen Pass haben mussten.

Mein Pferd ist nicht gechipt. Einen Equidenpass hat sie natürlich.
Ich werd' mal meinen TA fragen, ob so ein Chip jetzt wirklich Pflicht ist. Falls ja, werde ich das auch machen lassen, ansonsten wohl eher nicht.
__________________
Jedenfalls ist es besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts.
(Friedrich Hebbel)
Lore ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2010, 09:38   #6 (permalink)
Gwenie
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Alle ab 1. Juli geborenen Pferde müssen geshipt werden, alle älteren Pferde können- müssen aber (bisher noch) nicht gechipt werden. Da reicht der Equidenpass- der ja schon länger Pflicht bei JEDEM PFerd ist!
__________________
Gruß Gwenie

www.equiservice.de
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HollesJessi (25.05.2010), Lore (25.05.2010), paulina (25.05.2010), Skydancer (25.05.2010)
Alt 25.05.2010, 09:44   #7 (permalink)
urmeli
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Ich hatte anfangs nur den Pass, da wir auch nach Holland gefahren sind.
2005 wurde Nicos dann gechipt, da in dem damaligen Stall eine Fütterungsanlage war, die nur mit solchen Chips funktionierte.

Ich finde es in der heutigen Zeit schon wichtig Pferde kennzeichnen zu lassen, da es ja gerade in den letzten Monaten / Jahren zu vielen Pferdediebstälen gekommen ist. Ich hoffe nur, dass das dann in solch einem Fall auch hilft.

LG urmeli
__________________
Ein Baum der stürzt ist lauter, als ein ganzer Wald der wächst
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Alt 25.05.2010, 10:33   #8 (permalink)
SkorpionMel
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Jeder Pass, der ab 1.7.2009 ausgestellt wird, bei dem muss das Pferd gechippt werden. Bei den bestehenden Pässen gilt dies nicht laut Auskunft eines Tierarztes. Irgendwann werden die das aber bestimmt noch einführen, dass alle Equiden gechippt werden müssen. Meine haben alle einen Pass und ein Traber auch, bei dem anderen weiß ich es nicht.
SkorpionMel ist offline   Mit Zitat antworten
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Lore (25.05.2010)
Alt 18.08.2010, 20:09   #9 (permalink)
iesca
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Da ich im Herbst nach Deutschland reisen werde und das Pferd mitkommt, habe ich sie letzte Woche chippen lassen. In der Schweiz ist es wohl so, dass ab Ende 2011 Pflicht ist, das alle Pferde gechippt sein müssen.
Was ich mich jetzt allerdings frage ist, wie das mit der Eigentumsurkunde ist. Ich habe noch zusätzliche Aufkleber mit der Chipnummer bekommen. Einer ist im Equidenpass, einer hat der TA und in der Eigentumsurkunde ist ja auch ein Platz für die Chipnummer.
Kann ich da dann einfach einen von diesen Aufklebern hineinkleben? Weiss das zufällig jemand?
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Alt 18.08.2010, 20:17   #10 (permalink)
zentaur
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Hier werden fast alle Fragen zum Thema Equidenpass ausführlich beantwortet:
Equidenpass und Transponder
Ich denke das hilft Dir weiter.
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Alt 18.08.2010, 20:52   #11 (permalink)
iesca
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Nur dass die Frage nicht den Equidenpass, sondern die Eigentumsurkunde betrifft. Im Equidenpass ist der Aufkleber drin. Dort hat ihn der TA hineingeklebt. Die Frage ist ja, ob er auch auf die Eigentumsurkunde muss, die bei mir zu Hause liegt. Dazu steht bei dem Link nichts.
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Alt 18.08.2010, 23:10   #12 (permalink)
zentaur
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Zur Frage:
"Kann ich da dann einfach einen von diesen Aufklebern hineinkleben?"
Das solltestest Du nicht tun, denn eine Eigentumsurkunde darf nicht einfach verändert werden.
Laut Wikipedia kann die Chipnr. in der Eigentumsurkunde vermerkt werden, muß aber nicht.
Ob der Eintrag der Chipnr. überhaupt notwendig ist, sollest Du aber besser von kompetenter Seite abklären lassen.
Möglicherweise kann Dir die FN weiterhelfen.
Kontaktdaten findest Du hier:

Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
Fédération Equestre Nationale (FN)

Geschäftsführender Vorstand: Soenke Lauterbach (Vorsitzender), Reinhard Wendt (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Klaus Miesner (Mitglied)

Freiherr von Langen-Straße 13
48231 Warendorf

Telefon: 02581/6362-0
Fax: 02581/62144

E-Mail: fn@fn-dokr.de
Internet: Deutsche Reiterliche Vereinigung - Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht
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LG zentaur

"Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."
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Gwenie (19.08.2010), iesca (20.08.2010)
Alt 20.08.2010, 10:10   #13 (permalink)
Kicki
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Bezugnehmend auf meinen ersten Beitrag ist es bei uns am Stall jetzt so gewesen, dass die beiden Pferde (18 und 5J), die noch keinen Equidenpass hatten, auch nun gechipt wurden.
Also: Pferde, die nach 1.Juli 2009 einen Equidenpass erhalten (vorwiegend Fohlen, ABER auch ältere Pferde ohne Pass) zusätzlich noch gechipt werden müssen!
__________________
Das Schwierigste an der Arbeit mit dem Pferd ist die Arbeit an sich selbst
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Alt 20.08.2010, 10:43   #14 (permalink)
zentaur
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AW: Equidenpass UND Mikrochip?!!

Zum Thema Equidenpass und Chip hier ein eindeutiger Artikel:

Viehverkehrsverordnung 2010
Der Pferdehalter mit größerer Verantwortung // Veterinärämter

Die Neufassung der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) ist verabschiedet und der Microchip für Pferde kommt. Neben dieser Neuerung ist in dem umfassenden Regelwerk auch eine Verschiebung der Verantwortlichkeiten in Richtung des Tierhalters (hier = Pferdehalter) verankert.

Pferdehalter im Sinne der ViehVerkV ist jeder, der Pferde hält und für die Haltung verantwortlich ist und zwar unabhängig vom Zweck der Haltung, unabhängig ob entgeltlich oder unentgeltlich, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den gehaltenen Pferdes und unabhängig von der Dauer der Haltung. Der Pferdehalter muss also nicht zwingend Besitzer oder Eigentümer sein. In diesem Sinne ist z.B. der verantwortliche Betreiber von Pensionsställen Halter der eingestellten Pferde. Ebenso ist der Transporteur eines Pferdes Tierhalter im Sinne der ViehVerkV.

Der Eigentümer hat das umfassende Recht an einer Sache /einem Tier. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit nicht Rechte Dritter oder Gesetze entgegenstehen. Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Pferd hat. Er kann, muss aber nicht identisch mit dem Eigentümer sein. Fakt ist, dass dem Eigentümer zwar das Pferd gehört, sich die Pflichten der ViehVerkV aber an den Halter richten und dieser somit für die Einhaltung verantwortlich ist. Im Folgenden soll näher auf die neuen Verpflichtungen für den Halter eingegangen werden.

1. Anzeige der Pferdehaltung
Jeder Pferdehalter ist verpflichtet, seine Pferdehaltung oder seinen Betrieb beim zuständigen Lebensmittel- und Veterinäramt anzuzeigen. Nach der Meldung erhält jeder Halter unabhängig davon, ob es sich um einen erwerbswirtschaftlichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt eine Betriebsnummer.

Kontaktdaten der sächsischen Veterinärämter als pdf-Datei

Kontaktdaten der thüringischen Veterinärämter als pdf-Datei

2. Kennzeichnung der Pferde
Für jeden Pferdehalter besteht die Pflicht der Kennzeichnung aller gehaltenen Pferde. Das heißt, alle ab 2010 registrierten Pferde/Fohlen werden vom Pferdezuchtverband mit einem Microchip gekennzeichnet und es wird ein Pferdepass als lebenslanges Begleitdokument angefertigt.


Die Registrierung und Kennzeichnung bei Zuchtpferden geht weiterhin denkbar einfach von statten. Die Züchter, die in den meisten Fällen sowohl Halter als auch Eigentümer/Besitzer sind, können ihre Fohlen weiterhin wie gehabt zu Fohlenschau / Nachbrenntermin / Hoftermin durch einen Verbandsmitarbeiter identifizieren lassen, vorausgesetzt sie teilen uns ihre Registrier-/ Halternummer, die sie vom zuständigen Lebensmittel- und Veterinäramt nach Anmeldung ihrer Pferdehaltung erhalten haben, mit.

Für Pferde ohne Abstammung sind der Microchip sowie der Pferdepass durch den Halter unter Angabe seiner Registrier-/ Halternummer bei der jeweiligen Geschäftsstelle des Pferdezuchtverbandes zu beantragen. Die Aufnahme des Pferdes und das Setzen des Microchips kann entweder durch einen Mitarbeiter des Pferdezuchtverbandes oder durch einen Tierarzt erfolgen.

Im letzteren Fall werden dem Pferdehalter nach Antragstellung mittels Formular ein Datenerfassungsbogen und ein Microchip per Post zugeschickt. Der Tierarzt setzt den Chip und füllt den Erfassungsbogen aus, dieser wird an den Pferdezuchtverband zurück schickt und auf dessen Grundlage wird der Pass erstellt.

Wirklich neu am System ist neben dem Microchip, dass ohne Registrierung beim Veterinäramt und somit ohne Registrier-/ Halternummer kein Pferdepass mehr erstellt werden kann. Der Pferdezuchtverband muss alle Daten zu einem registrierten Pferd eine zentrale Datenbank (HIT) melden, was ohne entsprechende Registrier-/ Halternummer nicht möglich ist.

3. Besitzverhältnisse
Der Pferdehalter ist weiterhin dafür verantwortlich, dass die Besitzverhältnisse bei einem in seiner Obhut stehenden Pferd korrekt dokumentiert sind. Dass heißt, der aktuelle Besitzer ist dem Pferdezuchtverband gemeldet und im Pferdepass eingetragen. Der Wechsel eines Pferdes in einen anderen Stall, z.B. Pensionsstall, ist nicht meldepflichtig. Der Betreiber des Stalles ist jedoch verpflichtet, sich zu vergewissern, dass die Daten in Bezug auf den Pferdebesitzer noch aktuell sind. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Pensionsstallbetreiber darum kümmern, dass der aktuelle Besitzer im Pass vermerkt wird.

4. Pferdepass ist Pflicht
Bisher mussten Pferde, die nicht verbracht (also transportiert) wurden, keinen Pferdepass besitzen. Nach der neuen ViehVerkV ist es dem Pferdehalter verboten, Pferde ohne Pass in seinen Bestand aufzunehmen oder zu halten. Mit Ausnahme der folgenden Fälle muss der Pass immer mit dem Pferd mitgeführt werden:

* Haltung auf der Weide oder im Stall, wenn der Halter den Pferdepass unverzüglich beibringen kann
* nicht abgesetzte Fohlen, die noch bei Fuß der Mutter laufen
* wenn im Rahmen eines Lehrgangs oder eines Wettkampfes der Veranstaltungsort verlassen wird (beispielsweise bei einer Vielseitigkeitsprüfung)
* Notsituationen (z.B. wenn ein Einhufer wegen einer Kolik schnell in eine tierärztliche Klinik gebracht werden muss).

Quelle: Viehverkehrsverordnung 2010 - Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.


28.05.2010 16:07 Alter: 84 Tage
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