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#1 (permalink) |
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Moderator
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Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte - Informationen für Tierhalter
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden ab dem 8. Juli 2008 durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. Gleichzeitig wird der Abschlag für tierärztliche Leistungen in den „neuen“ Bundesländern (derzeit 10 Prozent) abgeschafft. § 4 der GOT schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis! Die Anpassung der Gebührensätze war überfällig. Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Das Kosten- und Preisniveau in Ost- und Westdeutschland ist 19 Jahre nach der Wiedervereinigung weitgehend einheitlich, die Praxis- und Personalkosten fallen im Osten seit vielen Jahren im selben Umfang wie im Westen an. Die Höhe der Anpassung entspricht dabei noch nicht einmal dem Inflationsausgleich, der allein 15 Prozent betragen würde, und ist dementsprechend äußerst maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Arzneimittel. Auch das Wegegeld ist, vor allem infolge der hohen Treibstoffpreise, in keinster Weise angemessen für die heutzutage durch ein Praxisfahrzeug entstehenden Kosten und die im Straßenverkehr aufgewendete Zeit des Tierarztes. In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören zusätzliche Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, welche erhebliche Investitionen in die Computertechnik/Software und einen hohen Schreibaufwand verursachen. Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung? Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaft¬liche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere. www.bundestieraerztekammer.de
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aufTrab Professor
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AW: Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
Ohje, alles wird teurer, aber mehr verdienen tut man irgendwie auch nicht! Hoffe ich brauch den TA dann nicht mehr so häufig! Hab schon gerechnet. War bis jetzt zum Glück nur 1x nach dem 8.7. bei uns. Das ganze andere Zeugs war zum Glück noch davor! Wird trotzdem teuer genug werden...
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#3 (permalink) |
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Moderator
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AW: Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
Bei welcher Versicherung bist du denn Dani?
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aufTrab Professor
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AW: Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
ich glaub bei der v+r versicherung
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Moderator
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AW: Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
Also ich bin bei der Uelzener und die haben mir ein Anschreiben dazu gemacht, dass die Erhöhung erst bei der nächsten Quartalsabbuchung greift. Das heißt ich habe im Juni sowieso schon den alten Satz bezahlt und muss nun erst im Oktober den neuen bezahlen!
Nichts rückwirkend oder so. Vielleicht macht die R+V das ja auch? ![]()
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aufTrab Professor
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AW: Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte
wir haben keiner Versicherung für Tierarztrechnungen. Nur die Normale Haftpflicht.
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