Huhu, habe heute erfahren, dass das Hufbeschlagsgesetz (in Kraft getreten am 1. Januar 2007) dem Pferdebesitzer verbietet, die Hufen seines Pferdes selbständig zu raspeln!
Es gilt also:
Nach dem neuen Gesetz fällt unter das Wort "Hufbeschlag" alles was über das Waschen und Auskratzen der Hufe hinaus geht (zB. raspeln, aussschneiden, verbinden und sogar das HUFSCHUHE anziehen).
Ich finde leider den Gesetzestext nicht. Falls ihn jemand hat, bitte hierhin verlinken, das wäre toll
Wie findet ihr das?
Ich mache mich quasi strafbar, wenn ich meinem Pferd selbst die Hufe rasple. Was soviel heißt, dass der Huforthopäde/Hufschmied mich anzeigen darf
Unglaublich!!
Bin gespannt auf eure Antworten
Eure Bino




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Oder ein abgetretenes Hufeisen wird wieder dran gemacht...man muss doch nicht wegen jeder kleinen Macke gleich den Schmied rufen! 









