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#1 (permalink) |
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Moderator
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Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Hi!
Ich möchte euch auf was gaaaaanz wichtiges aufmerksam machen: Laut StVO müssen wir Reiter unsere Pferde im Straßenverkehr MIT Gebiss führen/reiten, sonst kann man uns wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung anklagen/anzeigen/verurteilen (---> hohe Geldstrafen und evtl. Knast?)!!! Es gibt noch weitere Bestimmungen, aber das ist das wichtigste! Dies gilt seit 01.09.09!!! Ich find das beschi****, denn da werden wir Gebisslos-Reiter mal wieder in gewisser Weise "unterdrückt" ![]() Ich meine, selbst mit Kandare kann man ein Pferd im schlimmsten Fall nicht halten, wieso immer GEGEN die gebisslosen Zäumunge!? ![]() Was haltet IHR davon? Pro/Kontra? Meint ihr da kann man was "dagegen" machen bzw. eine Art Gebisslos-Reiten-Führerschein einführen? Wenn man sich zusammentut schafft man sowas doch bestimmt irgendwie, oder? Gruß Jessi |
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#2 (permalink) |
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Bitte waaaaas?
![]() Das ist ja mal richtig doof. Vorallem, wenn man einfach mal spaziehren gehen will mit Halfter. Schließlich müssen die auch dran denken, dass den Hotties das Gebiss nicht ganz angenehm ist Find ich auf jeden Fall ne blöde Regelung.Und da geb ich dir Recht: Die gebisslosen Reiter damit irgendwie unterdrückt. Da bemüht sich jemand, das Pferd gebisslos zu reiten und dann sowas?! Hm, nee find ich nicht ganz okay. Also eindeutiges Kontra! Die Führerschein-Idee ist gar nicht schlecht. Wenn das mal eine zusammengeschlossene Gruppe anspricht, wird bestimmt was bei rauskommen oder..? ![]() Liebe Grüße, Smoothie. |
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HollesJessi (17.09.2009)
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#3 (permalink) |
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aufTrab Guru
Registriert seit: 06.12.2007
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Hallo!
Grundsätzlich finde ich Regelungen, die zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Allgemeinheit dienen immer gut. ![]() In diesem Falle ist das natürlich wieder etwas Auslegungssache! ![]() WENN ein Pferd im Straßenverkehr RICHTIG scheut, oder eben eine "richtig brenzlige" Sitution entsteht, dann ist der Unterschied nicht so groß, ob ich über ein Gebiss einwirke oder über ein Halter oder eine Kette... Im Zweifelsfall geht der "Kampf" 600 kg Lebendmasse zu Null aus... ![]() Allerdings ist es in meinen Augen schon sehr fahrlässig z.B. neben einer stark-befahrenen Straße "nur mit Halfter" spazieren zu gehen. ![]() Ich gehe da lieber auf Nummer sicher und habe zumindest etwas Einwirkung, denn auch das allerbravste und sicherste Pferd bleibt ein Lebewesen und es kann immer etwas unvorhersehbares passieren. "Mein Pferd ist brav!" Ist hier nicht das Argument der Wahl, finde ich! Allerdings sehe ich noch einen Haken an der Sache!!! ![]() GEBISS ist ein sehr dehnbarer Begriff... ![]() Muss ich mich jetzt mit einer Wassertrense, einem Pelham, oder womöglich einer Kandare etc. im Straßenverkehr absichern?! Denn das alles sind ja Gebisse! Wer legt das fest? Gibts genaue Richtlinien? Außerdem wird im Schadensfall nicht sooo leicht überprüfbar sein, ob das Pferd sachgemäß im Straßenverkehr bewegt wurde und ob die Ausrüstung zweckdienlich war. Der schon mal einen "Pferde-Prozess" vor Gericht verfolgt hat, hat eine Ahnung davon wie "viel" Ahnung manche Gutachter von der Materie haben!!! Teilweise genau so viel wie ein Elefant vom Fliegen! ![]() Was ich auch noch sinnvoll finden würde wäre eine flächendeckende Reithelmpflicht fürs Gelände. (Zumindest für Reiter unter 18 Jahren!) LG Sky
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![]() Geändert von Skydancer (17.09.2009 um 22:23 Uhr). |
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#4 (permalink) |
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Moderator
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ja, es gibt sogar Paragraphen! Und es gab zwei echte Fallbeispiele in dem Artikel, vielleicht kann ich das kopieren und einscannen und PER PN verschicken!?
Was für ein Gebiss ist wurscht, Hauptsache Gebiss... ![]() Ich hab mein Pferd an der Hand mit Knotenhalter sicherer als mit Gebiss, wenn das Pfer z.B. nach hinten/oben zieht und steigt, kann man die Trense ruckzuck runterziehen, beim richtig geknoteten Knotenhalfter z.B, nicht und das reißt auch nicht, so wie ein Stallhalfter... Nur mal als Beispiel... Ich bin total angefressen und werd morgen auch mal bei der Versicherung anrufen... |
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#5 (permalink) | ||
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aufTrab Guru
Registriert seit: 06.12.2007
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Zitat:
Das halte ich schon wieder für sehr hahnebüchern... Wenn schon eine Regelung, dann auch eine aussagekräftige, finde ich! Zitat:
Ich kenne dein Pferd nicht und das ist alles persönliche Ermessenssache, wie man besser einwirken kann... Aber ich halte es für indiskutabel, dass man ein Pferd am Knotenhalfter besser unter Kontrolle haben soll, als mit Trense, wenns wirklich drauf ankommt. Wirklich nichts gegen dich, versteh mich bitte nicht falsch, aber das halte ich für unmöglich. Jeder muss das so machen, wie ers für richtig hält. Außerdem zieht man meiner Meinung eine richtig (!) verschnallte Trense auch nicht so einfach runter, selbst wenn ein Pferd in der Luft steht. LG Sky
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#6 (permalink) | ||
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Moderator
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Zitat:
Ich hab nie Trense drauf, nur einmal und da muss man wegen den kurzen Zügeln früher loslassen, beim langen Strick nicht ![]() Aber, wie du sagst, jeder so, wie er mit seinem Pferd am besten und sichersten zurecht kommt ![]() Zitat:
![]() Ich wollt auch keine Diskussion anfangen, ich sagte ja "bei mir/Luna z.B." ![]() Aber ich find das trotzdem etwas Anti-gebisslos, schade, dass man "uns" so "verurteilt" ![]() |
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#7 (permalink) |
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aufTrab Guru
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ja, wie gesagt, irgendwie seh ichs auch zwiespältig....
Hat bestimmt Vor- und Nachteile! ![]() Aber leider muss halt immer eine "Pauschallösung" her... LG Sky
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HollesJessi (17.09.2009)
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#8 (permalink) |
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Moderator
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Wie viele Leute gibt es, die ihr Pferd einfach schnell am Halfter nehmen, wenn sie spazieren gehen? Dazu dann noch einen Strick mit Panikhaken und die Annahme, der ist ja brav, da passiert schon nichts? Ich denke mal, die Regelung zielt in erster Linie auf genau diese Gruppe.
Jetzt lässt sich aber schlecht sagen, dass gebisslos nur erlaubt ist, wenn Pferd und Reiter entsprechend ausgebildet sind. Wie will man das im Zweifelsfall vor Gericht beurteilen? Wie setzt man die Massstäbe an? Was heisst gut ausgebildet? Wenn man sagt mit Gebiss, dann ist das einfach, gut nachvollziehbar und auch ein pferdeunkundiger Jurist oder Richter kann damit etwas anfangen. Man müsste jetzt natürlich Zahlen kennen, wieviele Unfälle, bei denen Drittpersonen zu Schaden kamen und wie viele Schadensersatzforderungen es mit und wie viele es ohne Gebiss gab. Ich weiss auch nicht, ob sich dann die Vermutung bestätigen würde, dass es ohne Gebiss mehr sind, auch wenn es nur deshalb ist, weil sich bei den Leuten, die tendenziell ohne Gebiss rausgehen auch gedankenlose Freizeitreiter finden, die ihrem Pferd kein Gebiss reintun möchten, weil Gebisse prinzipiell böse sind und sich aber auch nicht die Mühe machen möchten, ihr Pferd entsprechend gebisslos auszubilden. Das der Zaum bei einem Sturz runtergerissen wird, kenne ich nur, wenn der Reiter direkt über den Kopf des Pferds fliegt und da macht es dann wohl keinen so grossen Unterschied mehr, ob da noch ein Gebiss ist oder nicht. Ich bin mit Bohème immer mit dem Kappzaum spazieren gegangen und zumindest vom Boden aus habe ich das Gefühl, dass ich sie damit, wenn sie scheut, besser kontrollieren kann, als mit dem Gebiss. Beim Reiten bevorzuge ich dann allerdings doch die Trense. Da ist mir der Kappzaum zu ungenau.
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Erwartest du Berge, dann sind es nur Maulwurfshügel Besucht mich doch mal auf meiner HP: http://auftrab.com/members/kayuko und hinterlasst einen Gruss im Gästebuch. Geändert von iesca (18.09.2009 um 00:05 Uhr). |
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#9 (permalink) |
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aufTrab Stammgast
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Was soll der Misst denn? Ich reite meistens mit Sidepull aus und ghe auch oft mit Strick und Halfter spazieren. kans du vielleicht mal deine Quelle anhängen, damit ich mich noch ein wenig erkundigen kann?
Das mit dem Führerschein find ich gut und ich würde es sowieso für Geländereiter einfürhen lassen. Es sollte einen theoretischen und einen praktischen Teil geben. Meine RB hat sowas gemacht. In den Niederlanden muss man sowas haben damit man vom Hof reiten draf.Aus diesem Grund hat meine RB den "Führerschein" damals gemacht.
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Solange Menschen denken,daß Pferde nicht fühlen, müssen Pferde fühlen das Menschen nicht denken!
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#10 (permalink) |
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Moderator
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ich versuch es morgen zu kopieren!
Ist aus der neuen VFD-Zeitschrift! |
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#11 (permalink) |
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aufTrab Guru
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Also ich kenne das schon länger.
Den allein die Versicherungen fragen bei einem Unfall direkt nach wie das Pferd ausgerüstet war. War es am Halfter /gebißlos unterwegs- pech gehabt- da übernehmen die die Sachen nicht! Ob man mit oder ohne Gebiß ein Pferd von oben (als Reiter)unter Kontrolle hat sei mal dahingestellt. Aber meine persönliche Meinung ist dass man von unten doch mit einem Gebiß besser einwirken kann als ohne (sprich am normalen Halfter, möglichst noch mit so einem Strick der so schön an den Fingern brennt beim Durchziehen) Auch reite ich lieber an de rStraße als zu führen, weil ich meine, dass man das PFerd besser einrahmen kann. Beim Führen hängt man als Fahne im Wind, wenn es drauf ankommt. ![]() Sollte es so sein, dass sie jetzt einen Parapgraphen in die StVO reingebaut haben (habe hier bei uns noch nichts davon gesehen) haben sie sich mal wieder nicht ausgiebig informiert, den auch Hackemore etc ist ja gebisslos und man hat schon eine ganz enorme Einwirkung auf das Pferd jessi- krieg ich auch ne PN? Interessiert mich! ![]() |
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Skydancer (18.09.2009)
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#12 (permalink) |
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ich bin einmal mit einem Hackamore geritten und das war ein absoluter Alptraum. Das Pferd hat nicht einmal ansatzweise darauf reagiert, obwohl es eigentlich auf Trense problemlos zu reiten war. Zum Glück war ich damals in der Halle. Ich bestreite nicht, dass ein Pferd, das entsprechend ausgebildet worden ist, gebisslos gut zu reiten und zu kontrollieren ist. Das Problem dürften eher die sein, die einfach mal ein gebissloses Zaumzeug drüber ziehen, weil sie jetzt eben pferdefreundlich sind und es gerade Mode ist, ohne sich gross etwas dabei zu überlegen.
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Gwenie (18.09.2009)
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aufTrab Professor
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ich finde eine Regelung, die ausschließlich Gebisse im Strassenverkehr zulässt, nicht besonders einfallsreich. Es gibt eine Vielzahl von gebisslosen Varianten, um ein Pferd zweckdienlich und angemessen im Strassenverkehr zu kontrollieren, hier sollte es m. E. mehr Spielraum geben. Nicht jede Zäumung ist für jedes Pferd (und jeden Reiter) gleichermaßen geeignet.
Sicherlich gibt es unter den Gebisslos-Reitern viele, die ihr Pferd nicht oder nicht ausreichend ausgebildet haben oder mit ihren reiterlichen Fähigkeiten noch nicht reif für's Gelände sind - aber unter den Gebiss-Reitern/-Führern gibt es die genauso! Hier zu pauschalisieren und durchaus bewährte und zweckmäßige Zäumungen zu verbieten, ist wohl ein ziemlicher Schnellschuß. Ich fände es wirklich wünschenswert, wenn vor der Verabschiedung solcher Gesetze ein bißchen mehr nachgedacht werden würde - und zwar in alle Richtungen - und wenn man hierfür auch Experten aller Sparten der Reiterei mit einbeziehen könnte. Eine reine Gebiss-Regelung zeugt für mich jedenfalls nicht von sonderlich viel Weitblick und Kompetenz. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Gesetz nochmals überarbeitet wird.
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Jedenfalls ist es besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts. (Friedrich Hebbel) |
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Ich hätte da mal die Frage wie das ist, wenn das Pferd z. B. auf Grund von gesundheitlichen Gründen kein Gebiss tragen darf? Oder Pferde, die kein Gebiss im Maul dulden? Gibt es ja alles.... Darf man damit dann gar nicht mehr ausreiten? Wie ist das, wenn ich auf Flurbereinigungswegen entlang reite? Da gilt doch auch die StVO, oder nicht?
Das ist alles an den Haaren herbeigezogen, wer sein Pferd gebisslos nicht unter Kontrolle hat, der hat das auch mit Gebiss nicht unter Kontrolle, meiner persönlichen Meinung und Erfahrung nach... Demnächst müssen dann noch alle Hunde, egal welche Rasse oder wie groß/klein sie sind einen Maulkorb tragen, im Falle eines Falles ist das ohne Maulkorb an der Leine Gassi gehen ja dann auch fahrlässige Körperverletzung, bzw. Tötung.
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#15 (permalink) |
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aufTrab Guru
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AW: Achtung! Neues Reiterrecht im Straßenverkehr!!!
Also das mit den Hunden und den Maulkörben gibt es schon.
So müßte mein Golden Retriever (ein absoluter Familienhund) in manchen Städten einen Maulkorb tragen! Nur weil er halt eine Schulterhöhe von 60cm hat! ![]() |
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