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  1. #1
    Ehrenmitglied Avatar von Merle
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    Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Die Europäische Union (EU) hat entschieden, dass alle Equiden/Pferde innerhalb der EU einen Pferdepass brauchen. Deutschland hat die Entscheidung in die nationale Gesetzgebung (ViehVerkVO) übernommen. Also muss auch Ihr Pferd/Pony einen Pferdepass haben. Der Pferdepass (auch Equidenpass genannt) hat bei den Pferdebesitzern viele Fragen aufgeworfen.

    1. Wer braucht einen Pass und warum?
    Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) seit dem 1. Juli 2000 erforderlich. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem „Verbringen“ (z.B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden. Der Pass soll außerdem dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten.

    2. Wie bekomme ich den Pass?
    Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt (Pferdehalter aus Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland sollten sich an ihre Landeskommission wenden, Pferdehalter aus Schleswig-Holstein an den Zuchtverband). Ihr Pferd muss dann identifiziert werden – entweder durch einen Beauftragten der Zuchtverbände/Landeskommissionen oder durch einen (Turnier) Tierarzt. Neben dem Geschlecht wird die Entscheidung des Pferdebesitzers „zur Schlachtung bestimmt“ oder „nicht zur Schlachtung bestimmt“ vermerkt und durch den Tierarzt bestätigt. Auch die Tierärzte sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission oder beim ansässigen Zuchtverband. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet. Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) besitzen, das bisher bei der FN nicht als Turnierpferd eingetragen ist, wenden Sie sich bitte an den
    Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

    3. Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?
    Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.

    4. Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?
    Alle Angaben, die der Pferdebesitzer macht, sowie die vom Tierarzt eingetragenen Abzeichen, Wirbel und eventuelle Brände, werden in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Auch die Grafik des Pferdes/Abzeichendiagramm wird eingescannt. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

    5. Wozu dient das Kapitel „Arzneimittelanhang“?
    In der EU sowie weltweit gelten Pferde wie Kühe oder Schweine als lebensmittelliefernde Tiere. Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, geltengewissen Bestimmungen für lebensmittelliefernde Tiere, die mit Arzneimitteln behandelt werden. Das Kapitel „Arzneimittelanhang“ dient dazu, allein für Pferde Ausnahmen von diesen Bestimmungen zu ermöglichen. In dem Kapitel „Arzneimittelanhang“ erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status „zur Schlachtung bestimmt“ oder „nicht zur Schlachtung bestimmt“ wählt. Der Status „nicht zur Schlachtung bestimmt“ ist unwiderruflich und muss vom evtl. nachfolgendem Besitzer übernommen werden. Die FN empfiehlt, den Statuts „zur Schlachtung bestimmt“ anzukreuzen. Das heißt nicht, dass Sie Ihr Pferd irgendwann schlachten müssen. Das bedeutet lediglich, dass Ihr Pferd mit einigen wenigen Medikamenten nicht behandelt werden darf. Ihr Pferd kann mit allen für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen Medikamenten behandelt werden, und es muss zur Schlachtung in der Regel eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden. Natürlich ist die Tötung in Form einer Schlachtung jederzeit möglich.Das Pferd darf nur gegebenenfalls nicht als Lebensmitteltier verwertet werden. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, muss der behandelnde Tierarzt wissen.

    6. Ich habe schon einen Pass, aber noch kein Kapitel „Arzneimittelanhang“. Was nun?
    Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erhalten haben, bekommen den Abschnitt „Arzneimittelanhang“ automatisch zugeschickt. Die Entscheidung „zur Schlachtung bestimmt“ oder „nicht zur Schlachtung bestimmt“ muss von einem (Turnier-) Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/der Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie auch bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) müssen sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen. Pferde, die schon einen internationalen Pass (FEI-Pass) besitzen, benötigen keinen neuen Pferdepass.

    7. Was kostet der Pass?
    Für die Identifikation fallen Gebühren von ca. 25 Euro an. Bei Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd kostet 25 Euro. Hinzu kommen 7,50 Euro für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 10 Euro) sowie die Versandkosten und Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt. Wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift
    eingezogen werden. Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen – falls noch nicht vorhanden – die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Ponys mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 59 Euro, in sonstigen Fällen für Pferde 148 Euro, für Ponys 76 Euro. Für den Pass kommen 12 Euro hinzu. Falls Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und Ihr
    Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, werden die bereits gezahlten 25 Euro angerechnet.

    8. Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?
    Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Diese Zielvorgabe konnte überhaupt nicht erfüllt werden, da die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen fehlten. Die FN empfiehlt, den Pass zügig zu beantragen, eventuelle Sanktionen werden von den einzelnen Bundesländern geregelt.

    9. Wie lange dauert die Bearbeitung?
    Täglich kommen mehrere Hundert Anträge in der FN-Geschäftsstelle in Warendorf an. Von Antragseingang bei der FN bis zur Versendung des fertigen Passes dauert es momentan rund 4-6 Wochen. Diese lange Bearbeitungszeit liegt unter anderem daran, dass sehr viele Anträge unvollständig oder gar falsch ausgefüllt wurden. Häufig fehlen die detaillierten Angaben zum Pferd. Es werden Alter oder Geschlecht nicht eingetragen, oder es fehlt der Name des Pferdes. Auch beim Besitzer benötigt die FN den vollständigen Vor- und Nachnamen und die komplette Adresse. Eine weitere grosse Fehlerquelle sind die gemäß Gesetz vorgeschriebenen Diagramme. In vielen Fällen ist das Diagramm nur unvollständig, falsch ausgefüllt, oder fehlt ganz. Oft wird auch die Bestätigung durch den Tierarzt vergessen.

    Kleiner Leitfaden zur Vermeidung der häufigsten Fehler bei der Ausstellung der Antragsunterlagen:
    Die Angaben zum Pferd bzw. Pony (Name, Geburtsjahr, Geschlecht, Farbe, Beschreibung) müssen vollständig sein. Handelt es sich um einen Schecken, muss angegeben werden, ob es ein Rapp-, ein Fuchs- oder ein anderer Schecke ist. Zu den Besitzerangaben zählen Vor- und Nachname (keine Abkürzungen) sowie die komplette Adresse. Der Antrag muss vom Besitzer und vom Tierarzt/Beauftragten unterschrieben werden. Das Diagramm darf nur der Tierarzt/Beauftragte ausfüllen. Wenn Abstammungsnachweise vorhanden sind, müssen sie im Original eingeschickt werden, Kopien reichen nicht aus. Es reicht auch nicht aus, bei ausländischen Pferden einfach nur die Abstammungspapiere ohne den ausgefüllten Antrag einzuschicken. In dem Antrag muss angekreuzt werden, ob eine Registrierung als Freizeitsportpferd oder die Eintragung als Turnierpferd (für die Teilnahme an Turnieren der Kategorie B und/oder A) gewünscht wird.

    Quelle:FN, Wissensertes Mai 02
    Liebe Grüße Merle

  2. #2
    aufTrab Guru Avatar von Bino
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    Frage AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    So Mädels, jetzt habe ich mal eine Frage.

    Gehen wir davon aus, das Pferd wird nächste Woche gekauft. Und ich schicke am Folgetag den E-Pass nach Warendorf. Wie lange dauert es denn bis der umgeschrieben wieder zu mir zurück kommt? Denn der neue Stall möchte nämlich den vollständig neu ausgefüllten Pass haben. Aber ich glaub innerhalb 3-4 Wochen wird das nicht drin sein , oder?

    Was genau muss ich denn da in das Anschreiben rein schreiben? Kann ich da ganz "dreist" fragen, ob sie das auch in zwei Wochen hinbekommen? Muss ich das Paket versichern lassen? Oder gar als Einschreiben? hab doch immer so Angst, dass das irgendwo auf der Strecke verlorengeht

  3. #3
    aufTrab Stammgast Avatar von Rappstute
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Also, ich musste das auch vor kurzem machen. Im Internet auf der Seite der FN gibt es Vordrucke, wie z.B. Besitzerwechsel. Die füllst du einfach aus. Ist ganz einfach:-) Habs alledings auch am Anfang nicht ganz verstanden. Ansonsten rufst du einfach bei der FN an.

    Zeitlich ging es bei mir recht schnell, ich glaub nach einer woche hatte ich ihn wieder. Vorallem jetzt ist bei der FN ja nicht mehr soviel los, wie am Jahresanfang.

    Hoffe ich konnte dir etwa helfen

  4. #4
    aufTrab Guru Avatar von Bino
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Hört sich doch schonmal gut an. Wo auf der FN_Seite gibt es denn die Vordrucke. Kenne mich da nicht so aus, könntest du mir mal bitte den Link dazu geben?

    Eine Woche wäre nicht übel. Das würde zeitlich genau hinhauen *freu*

    Kann ich da im gleichen Zug auch angeben, dass das Pferd als Nicht-Schlachtpferd umgetragen wird?

  5. #5
    aufTrab Mitglied Avatar von Luxana
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Hallo!

    Wie ist denn eure Meinung zum eingetragenen Besitzerwechsel im E-Pass? (mein Pferd hat den grünen Pass)

    MUSS oder MUSS NICHT erfolgen?

    Ich habe jetzt schon so und soviele Meinung dazu gehört und weiß einfach nicht, was richtig ist. Der E-Pass zählt ja sowieso nicht als Eigentumsnachweis. Was aber ist, wenn ich keine Eigentumsurkunde des Pferdes habe und im E-Pass steht die Vorbesitzerin drin? Könnte das für mich Schwierigkeiten geben, sollte das Pferd mal "abhanden" kommen und ich müsste beweisen, dass er mir gehört?

    Bei der FN will ich nicht anrufen, weil die sicherlich zu mir sagen, ich MUSS den Pass umschreiben lassen. Ist ja auch alles eine Frage des Geldes (bei mir ist momentan nicht wirklich Geld übrig).

    Was sagt ihr dazu? Oder wäre es ratsam, den Pass umschreiben zu lassen und gleichzeitig eine Zweitschrift der Eigentumsurkunde anzufordern? Wenn ich das richtig verstanden habe, gab es bei der Anforderung der E-Pässe (als die damals Pflicht wurden) eine Eigentumsurkunde dazu (die war wohl im E-Pass mit drin oder so).
    Wie gesagt, ich hab keine solche Urkunde.


    Wer kann mir helfen?
    LG, Dania

    Früher hatte ich Zeit und Geld... Heute hab ich ein Pferd...

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  6. #6
    aufTrab Mitglied Avatar von Luxana
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Zitat Zitat von Bino
    Hört sich doch schonmal gut an. Wo auf der FN_Seite gibt es denn die Vordrucke. Kenne mich da nicht so aus, könntest du mir mal bitte den Link dazu geben?

    Eine Woche wäre nicht übel. Das würde zeitlich genau hinhauen *freu*

    Kann ich da im gleichen Zug auch angeben, dass das Pferd als Nicht-Schlachtpferd umgetragen wird?

    Bino, schau mal hier: http://www.fndownload.de/merkblaette...itzwechsel.pdf

    Ich war gerade selber auf der Seite der FN und hab mir das mal ausgedruckt Damit ich es schon mal habe, falls ich doch umschreiben lasse / lassen muss
    LG, Dania

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  7. #7
    Ehrenmitglied Avatar von Merle
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    @ Luxana - Ich denke müssen tust Du nicht, aber wenn das Pferd laut Paß immer noch dem Vorbesitzer gehört und der mal irgendwie finanziell Schwierigkeiten hat, Konkurs anmeldet oder was weiß ich, dann ist das Pferd am end Konkursmasse? Wobei ich mir da auch nicht sicher wäre.

    Hast Du denn wirklich überhaupt gar nichts was in irgend einer Form bestätigt das Du das Pferd damals gekauft hast?
    Liebe Grüße Merle

  8. #8
    aufTrab Mitglied Avatar von Luxana
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Also der E-Pass zählt ja nicht als Eigentumsnachweis. Das steht ja sogar groß und dick auf dem Pass drauf *gg*

    Ich habe aber einen Kaufvertrag.
    LG, Dania

    Früher hatte ich Zeit und Geld... Heute hab ich ein Pferd...

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  9. #9
    Ehrenmitglied Avatar von Merle
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Naja dann hast ja zumindest mal etwas, nämlich den Kaufvertrag und ich denke mal das es reichen müsste. Aber um ehrlich zu sein kenne ich mich da rein rechtlich auch zu wenig aus.
    Liebe Grüße Merle

  10. #10
    AwardTeam Avatar von Sambuca
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Als rechtmäßiger Besitzer des Pferdes musst du die Eigentumsurkunde haben. Wenn du die nicht hast, sondern wer anders, ist er der Besitzer des Pferdes. Da wie es ja schon gesagt wurde, der Eqidenpass nicht dem Besitznachweiß dient.

    Hat jemand von euch die Adresse von der FN wo man den Pass zum besitzer wechsel hinschickt. Finde den gerade nicht für meine Freundin!!!

  11. #11
    aufTrab Mitglied Avatar von Luxana
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Sambuca, schau mal auf das Dokument hier, welches die FN bereitstellt... da steht auch die Adresse oben gleich mit drauf.

    http://www.fndownload.de/merkblaette...itzwechsel.pdf

    Dieses Formular muss deine Freundin sowieso ausfüllen und zusammen mit dem E-Pass hinschicken
    LG, Dania

    Früher hatte ich Zeit und Geld... Heute hab ich ein Pferd...

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  12. #12
    aufTrab Guru Avatar von Bino
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Habe ich gerade erst gemacht.
    Habe eine Email an die FN geschickt, weil ich nicht wusste "wie wo wann wohin" und der freundliche Herr hat mir innerhalb ein paar Stunden geantwortet mit beigefügtem Formular.

    Das musste ich ausfüllen, Kopie der EU und den original E-Pass zusammen in ein Kuvert stopfen, per Einschreiben abschicken und dann 10 Tage warten. Dann kams per Einschreiben nun zurück, umgetragen und die Bezahlung dafür erfolgt automatisch per Lastschrift (weil man ja die Kontodaten angeben muss im Formular). Habs mir schwieriger vorgestellt, aber scheint ganz easy zu sein

  13. #13
    AwardTeam Avatar von Sambuca
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Des weiß ich ja..habe ihr aber nen anderen Zettel für den Besi wechsel gegeben, den mir die FN mal geschickt hat.
    da steht die Adresse leider nicht drauf, ich kann diese Dounloads bei meinem PC nicht mehr öffen, geht irgendwie ned mehr.
    Ich hab die adresse leider auch nicht merh in meinen Unterlagen...hab sie wohl nach der eintragung weggeschmissen!

  14. #14
    aufTrab Guru Avatar von Bino
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Habe gerade nochmal in meinem Formular nachgesehen und da stand folgende Adresse:

    An die
    Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
    Bereich Sport - Turnierpferdeeintragungen

    48229 Warendorf

    So hat es mir der Mann von der FN geschickt, und wie man sieht, hat es geklappt Nimm doch einfach die!

  15. #15
    AwardTeam Avatar von Sambuca
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    AW: Der Equidenpass - häufige Fragen dazu

    Danke Bino!

    Werd die gleich weiter geben!:-)

    LG Nicole

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